Einfahrgenehmigungen

Touristikbus-Einfahrgenehmigungen
Seit dem Jahr 2000 gibt es eine Regelung für die Einfahrt von Reisebussen ins Stadtgebiet / Stadtzentrum von Rom. Um in den Bereich innerhalb des G.R.A. (großer Umfahrungsring von Rom) bzw. in das Stadtzentrum (das Gebiet innerhalb der altrömischen Aurelianischen Mauer incl. Vatikan/Prati und Trastevere), einfahren zu dürfen, benötigt man Einfahrtgenehmigungen, die man beantragt und käuflich erwirbt. Seit 01.01.2019 ist die innere Altstadt (ZTL BUS-C-Zone) für Touristikbusse komplett gesperrt. Lediglich die Einfahrt zu größeren Hotels (ab 40 Zimmern) und von Grundschul-Busfahrten wird als kontingentierte Sondergenehmigung bewilligt („Autorizzazione C“ = Einfahrerlaubnis C). 

Die für die Genehmigungen zuständige Behörde heißt „ROMAMOBILITA“: ROMAMOBILITA

Die Zonen sind hier auf diesem Plan eingezeichnet: Tourist bus plan

Buseinfahrgenehmigungen-Hilfe Download

 

Letzte Änderung: 15. März 2023

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